Wie tief sollte eine Stufe sein?
Nach der DIN 18065 muss die Tiefe einer Stufe mindestens 23 cm und höchstens 37 cm betragen. Im Falle von beispielsweise Keller- und Bodentreppen, also Treppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen, beträgt die Mindesttiefe 21 cm.