Welche Steigung hat eine Treppe?
Die Treppensteigung darf in Deutschland minimal 14 cm und maximal 20 cm betragen und wird in der DIN 18065 geregelt. Treppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen, dazu zählen zum Beispiel Boden- und Kellertreppen, dürfen eine Steigung von maximal 21 cm aufweisen.