Was ist ein Treppenauge?
Ein seltsamer Begriff nicht wahr…?
Viele Menschen, die sich mit dem Thema Treppenbau & Renovierung beschäftigen, stoßen auf diese Begrifflichkeiten. Es handelt sich nicht um ein Bauteil der Treppe, so viel sei verraten.
Der Begriff Treppenauge, Treppenloch oder auch Stiegenauge entstammt aus dem kreisförmigen, nicht durch Konstruktionen versperrten leeren Raum bei Wendeltreppen und gegenläufigen Treppen. Anders gesagt, es handelt sich um den Luftraum oder die lichte Öffnung, die von Treppenabsätzen & Treppenläufen umschlossen werden.
Andere Bezeichnungen:
- Treppenlichtraum
- Treppenloch
- Treppenluftraum
- Auge
Die Bezeichnung „Treppenloch“ ist jedoch irreführend, da sich die Öffnung im Rohbau, die für die Treppe vorgesehene ist, dieselbe Bezeichnung hat.
DIN 18065
Die Regelungen für Treppen und Geländer richten sich nach der DIN 18065.
Grundsätzlich gilt die Anforderung, dass Treppen und Podeste mit Geländer abgesichert werden müssen, sobald die potentielle Absturzhöhe mehr als 100 cm beträgt. Ferner müssen hiernach Treppenaugen von mehr als 200mm Breite mit einem Geländer abgesichert werden.