Was ist die Schrittmaßregel?
Anwendung der Schrittmaßregel
Die Schrittmaßlänge liegt zwischen 59 und 65 cm (63 cm im Durchschnitt). Im Falle einer Steigung, wie es bei einer Treppe der Fall ist, verringert sich die Schrittmaßlänge um das doppelte der Höhe. Damit bestimmt die Schrittmaßregel das Steigungsverhältnis der Treppe.
a (Auftritt) = Abstand von Fußvorderkante zu Fußhinterkante
s (Steigung) = Abstand zwischen der Trittfläche einer Stufe sowie der Trittfläche der nächsten Stufe
a = 63 cm – (2 x s)
Beispiel:
Beträgt der Abstand zwischen den Stufen 17 cm, so sollte das Auftrittsmaß 29 cm betragen, um einen bequemen Aufstieg gewährleisten zu können: 63 cm – (2 x 17 cm) = 29 cm
Ihre Grundlage findet die Schrittmaßregel in DIN 18065 und ist von der Treppenart und dem Gebäude abhängig. Darin werden die Maße der Steigung, des Treppenauftritts aber auch des Handlaufs geregelt.
Weitere Kriterien für eine sichere Treppe
- Die Treppenstufenhöhe und damit die Steigung sollten im Verlauf einer Treppe / einem Treppenhaus immer gleichbleibend sein. Das erhöht die Sicherheit beim Steigen maßgeblich.
- Bei der Planung für Treppen beispielsweise in Kindergärten ein geringeres Schrittmaß zugrunde gelegt werden.
- Für die Planung von Eigenheimen wird mehr mit der sog. Bequemlichkeitsregel gearbeitet, die sich an einem möglichst geringen Kraftverbrauch orientiert.
- In Öffentlichen Gebäuden wird mit der sog. Sicherheitsregel geplant, deren Steigungsverhältnis zwischen der Schrittmaßregel und der Bequemlichkeitsregel liegt.