In welcher Höhe wird der Handlauf angebracht?
Ein Handlauf ist ein Führungselement und dient dem Anhalten für den Benutzer der Treppe und ist in einer Höhe von 80 cm bis 115 cm anzubringen. Die für Deutschland geltende DIN 18065 legt fest, dass die greifbare Breite eines Handlaufs zwischen 2,5 cm und 6 cm betragen und in einem Abstand von mindestens 5 cm zur Wand angebracht werden muss. Auch für den Übergang zwischen Handläufen beispielsweise bei gegenläufigen Treppen mit Podest gibt es weitere Vorschriften. In öffentlichen Treppenhäusern ist ein durchgehender Handlauf erforderlich. In Ein- oder Zweifamilienhäusern ist eine Unterbrechung des Handlaufs erlaubt, wobei der Abstand zwischen 5 cm und 20 cm liegen muss. Des weiteren muss der ankommende Handlauf niedriger als der weiterführende liegen. Der weiterführende Handlauf darf einen maximalen Abstand 20 cm zum ankommenden haben. Wir helfen Dir gerne bei der Planung und Durchführung Deines Treppenprojekts! In unserem Ratgeber findest Du alle nützlichen Hinweise: